Sicherheitstechnik

 

Auf der Grundlage der Unfallverhütungsvorschrift BGVA 2 (früher UVV Nr. 122) der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist die Überprüfung aller medizinischer Einrichtungen mit mindestens einem Angestellten durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ab 01.09.1998 regelmäßig durchzuführen (sicherheitstechnische Betreuung).

 

 

5 gute Gründe ...

 

 

zur Beauftragung der Firma MEPRO Dr. Stehr Medizintechnik GmbH mit der sicherheitstechnischen Betreuung:

 

1. Es ist günstig, die Geräteprüfungen nach Medizinproduktegesetz und die sicherheitstechnische Betreuung von ein und derselben Person seines Vertrauens durchführen zu lassen.

 

2. Sicherheitstechnische Betreuungsaufgaben können teilweise auch "nebenbei" während anderer Praxisbesuche, wie sicherheitstechnische Gerätekontrollen oder Reparaturen durchgeführt werden.

3. Die sicherheitstechnische Betreuung sollte eine Firma durchführen, die aufgrund Ihrer Kenntnis der technischen Praxisausstattung und ihrer medizintechnischen Kompetenz den Kunden nur geringfügig zeitlich in Anspruch nimmt. Darüber hinaus vermittelt die Firma MEPRO Dr. Stehr Medizintechnik GmbH kostenlos und ohne Zeitaufwand für den Kunden die betriebsärztliche Betreuung.

 

4. Die sicherheitstechnische Betreuung der Praxis sollte eine Firma aus der Nähe durchführen. Nicht nur wegen der kurzen Anfahrwege, sondern auch, weil territoriale Nähe meist geschäftliche Beziehungen vereinfacht und verbilligt.

 

5. Die Firma MEPRO Dr. Stehr Medizintechnik GmbH ist ein rein sächsisches Unternehmen, welches sich seit der Gründung 1990 zu einem der bedeutendsten medizintechnischen Servicebetriebe für Ostsachsen entwickelt hat.