Arztpraxis im Erb- und Eherecht
Datum | 11.07.2012 |
Uhrzeit | 15:00 - 17.30 Uhr |
Ort | MEPRO Dr. Stehr Medizintechnik GmbH |
Teilnehmer | max. 25 |
Referenten:

Dr. jur. Michael Haas
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Vertragsrecht
Handels- u. Gesellschaftsrecht

Diana Wiemann-Große
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Mitglied der ARGE Erbrecht
Eheverträge/Testamentsgestaltung
Beschreibung:

Auch wenn man es nicht wahrhaben möchte, jeden Tag können sich allgemeine Lebensrisiken verwirklichen. Vor einem Unfall oder einer schweren Erkrankung ist niemand geschützt.
Die Frage: „Wie sichere ich meine Familie für diesen Fall ab?“ sollte sich jeder Arzt stellen. Der Vortrag beleuchtet die erbrechtlichen
Besonderheiten eines Arztes, stellt rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten eines Testamentes und Regelungen in Bezug auf eine Arztpraxis vor.
Ferner verdeutlicht der Vortrag, dass ein Ehevertrag keineswegs eine unangemessene Benachteiligung eines Ehepartners darstellen muss. Vielmehr ist es für jeden Arzt unumgänglich durch ausgewogene vertragliche Regelungen seine Existenzgrundlage für den Fall einer Scheidung zu sichern. Denn: „Nicht jede Ehe hält ein Leben lang!“.
Der Vortrag stellt die rechtlichen Konsequenzen einer Scheidung ohne Ehevertrag, insbesondere für die Praxis, und die einzelnen vertraglichen
Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung einer Existenzgefährdung dar.
Schulungsschwerpunkte:
- Gesetzliche Regelungen ohne Testament (gesetzliche Erbfolge, Erbengemeinschaft)
- Gestaltungsmöglichkeiten eines Testamentes
- Aufteilung Privatvermögen - Arztpraxis
- Erbeinsetzung, Vermächtnis, Teilungsanordnung, Zulassungsfragen
- Gefährdung der Arztpraxis durch Zugewinnausgleichs- und Unterhaltsansprüche
- Darstellung der gesetzlichen Regelungen ohne Ehevertrag
- Bewertungsgrundlagen einer Arztpraxis
- Die einzelnen Unterhaltstatbestände
- Die Arztpraxis im Unterhaltsrecht
- Gestaltungsmöglichkeiten eines Ehevertrages zum Schutz der Arztpraxis
- Vorsorgevollmacht